KS ABSCHEIDERTECHNIK KIEFER & SÖHNE
AwSV- und IndVO-Prüfungen
Unser Sachverständigenbüro bietet Umweltberatung
und Prüfungen
für alle Branchen
Leichtflüssigkeitsabscheider
- Anhang 49 -
In Hessen müssen - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - im 2,5-jährlichen Turnus (IndVwV Anlage 1 zu Nr. 2.4.6) die Abscheideranlagen, bei denen betriebsmäßig mineralölhaltiges Abwasser anfällt und die somit unter den Geltungsbereich der Abwasserverordnung Anhang 49 fallen, durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden.
Dieser muss einer Sachverständigenorganissation wie z.B. der DEKRA Automobil GmbH angehören, die alle Kriterien hierfür erfüllt. In Thüringen gelten analoge Vorgaben (ThürIndEVO § 3 Überprüfung und Überwachung, § 5 Sachverständige Stellen).
Sachverständigenprüfung
wassergefährdender Stoffe
Die Anlagenverordnung AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) schreibt für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen - fast jede Flüssigkeit, bis auf Wasser - ab einem bestimmten Gefährdungspotenzial und in Abhängigkeit des Aufstellungsortes und der Aufstellungsart vor, dass diese entweder nur vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderungen oder auch alle 5, teilweise sogar alle 2,5 Jahre und ggfs. bei Stilllegung durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden müssen.
Überprüfung von Heizöltanks
Tankstellen
Abfüllflächen
Die Abnahme der Abfüllflächen muss durch einen zugelassenen Sachverständigen nach VAwS/AwSV vorgenommen werden.
KS Abscheidertechnik - Kiefer & Söhne
Dipl.-Ing. Ulrich Kiefer
Rheinstraße 187A
55424 Münster-Sarmsheim
Telefon 0 6721/495 142-0
Fax 0 6721/495 142-29
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