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KS Abscheidertechnik – Prüfungen

Prüfungen sind Vertrauenssache.

KS Abscheidertechnik bietet 20 Jahre Erfahrung und hohe Kompetenz. 

Wir prüfen Ihre Anlagen nach allen jeweils aktuellen und regional vorgeschriebenen Vorgaben.

Leichtflüssigkeit- und Fettabscheider

Wir prüfen Ihre Abscheideranlage nach den Vorgaben der DIN 1999-100/DIN 4040-100 (Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung).
Gleichzeitig können wir die Sachverständigenprüfung nach § 4 IndVO für Sie durchführen (in Hessen alle 2,5 Jahre, gilt nur für Leichtflüssigkeitsabscheider).

Der ausführliche Prüfbericht beinhaltet über die vorgeschriebenen Angaben hinaus weitergehende Anlagendaten und Dokumentationen zur Anlage.
Soweit möglich werden fehlende Herstellerunterlagen beschafft.

 

TV-Inspektion von Rohrleitungen

Wir führen Rohrleitungsuntersuchungen von Nennweiten DN 40-DN 800 durch. Bei den Rohrleitungsbefahrungen wird neben dem Zustand auch der Verlauf genau dokumentiert.

Über GPS-Empfang werden die betroffenen Gebäude direkt erfasst und können in den Rohrleitungsplan integriert werden.
Der automatisch erstellte Leitungsverlauf wird in einer 3D-Ansicht und als 2D-Planzeichnung dargestellt und kann als Grundlage für eine anschließende Sanierungsplanung genutzt werden.
Auch Befahrungen von Abzweigen ist Dank Cam-Flex kein Problem mehr.

Trafowannen

Trafowannen dienen als Auffangbehälter von Trafostationen oder E-Spulen.
Ihre Dichtheit wird analog DIN 1999-100 und VAwS/AwSV geprüft.

Trafowannen sind mit einem geeigneten Beton (flüssigkeitsdicht) zu verbauen oder es muss eine öl- und temperaturbeständige Beschichtung aufgetragen werden.

Eine Dichtheitsprüfung ist alle 5 Jahre durchzuführen.

 

Rohrleitungen

Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen, Abwassergrundleitungen sind auf der Grundlage der DIN 1986-100, DIN 1986-30 i.V.m. DIN EN 1610 regelmäßig zu prüfen.

Zulaufleitungen zu Abscheideranlagen unterliegen einer 5-jährlichen regelmäßigen Dichtheitsprüfung, die zweckmäßigerweise zusammen mit der Abscheiderprüfung erfolgt.

Die KS Abscheidertechnik bietet die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen als Abnahmeprüfung von Neubauten oder als wiederkehrende Prüfung von bestehenden Anlagen an.

 

 

Abwassersammelgruben

Abwassersammelgruben dienen Wohngebäuden, die nicht an das Abwassersystem angeschlossen sind, als Auffangbehälter. Diese werden nach Bedarf von einem Entsorgungsunternehmen entleert und gereinigt.

Die Abwassersammelgruben sollten nach DIN 1986-30 alle 5 Jahre oder nach Vorgabe der zuständigen Behörde auf Dichtheit geprüft werden.

Revisionsschächte

Revisionsschächte dienen zur Reinigung und evtl. TV- Inspektion von Schmutz- oder Regenwasserleitungen.

Bei offenem Gerinne in den Schächten fordern viele Behörden die Dichtheit der Revisionsschächte. Die Dichtheitsprüfung wird nach DIN 1986-30 durchgeführt.

Oftmals werden die Revisionsschächte bei Neubauten zusammen mit den Schmutz- und Regenwasserleitungen auf Dichtheit überprüft.

 

Havariebehälter

Havariebehälter dienen als Überlaufbehälter bei Betankungsvorgängen von wassergefährdenden Stoffen. Während der Betankung wird der Schieber im Havariebecken geschlossen.

Bei einem Havariefall ist gewährleistet, dass die wassergefährdenen Stoffe nicht in das Abwassersystem eingeleitet werden können. Die Flüssigkeit wird in dem Behälter gesammelt und kann anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden.

Eine Überprüfung auf Dichtheit ist, wenn nicht anders vorgegeben, alle 5 Jahre nach VAwS/AwSV durchführen zu lassen.

 

Stilllegungen

Werden Abscheideranlagen nicht mehr benötigt, können diese nach DIN 1986-1 ordnungsgemäß stillgelegt werden.

Bei angeschlossenen Regenflächen kann die Abscheideranlage durchverrohrt werden, damit das anfallende Regenwasser weiter abfließen kann.

Andernfalls werden alle Bodenabläufe verschlossen, die Einbauteile demontiert, die Zu- und Abläufe flüssigkeitsdicht abgedichtet und ggfs. mit geeignetem Material verfüllt.

 

Kleinkläranlagen

Die Prüfung erfolgt nach der DIN EN 12566-1 (KKA für bis zu 50 EW) Nr. 5.3 (Wasserdichtheit) bis zur Behälteroberkante.

Die DIN 4261-1 (KKA Teil 1: Anlagen zur Abwasservorbehandlung) Nr. 5.2.4 (Wasserdichtheit nach Einbau) wird sinngemäß angewandt. Diese Norm verweist auf die Anwendung der Prüfverfahren nach DIN EN 1610 Wasser.

Der Wasserverlust bei Betonbehältern darf 0,1 l/m² benetzte Oberfläche in 30 Minuten nicht überschreiten.

Für die KKA werden Prüfverfahren nach DIN EN 1610 Wasser, bei Rohrleitungen werden nach Bedarf und Möglichkeit auch Luftverfahren angewandt.

Die DIN 1983-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) verweist für KKA auf die vorgenannten Normen.

Für Abwassersammelgruben wird auf die DIN 1986-30 verwiesen.
Die DIN 1986-30 gibt die Zeitspannen und die Prüfart u.a. für Kleinkläranlagen und die zugehörigen Rohrleitungen vor (Tabelle 1). Nach Nr. 5.2.7 (Kleinkläranlagen) hat die Prüfung für in Betrieb befindliche Anlagen (Folgeprüfung) auf Wasserdichtheit (nur) bis zur Höhe des Ablaufes zu erfolgen.
Luftprüfung wird zugelassen.