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KS Abscheidertechnik – Umweltberatung und Sachverständigenbüro

 

AwSV- und IndVO-Prüfungen
– Sachverständigenbüro –

Unser Sachverständigenbüro bietet Umweltberatung
und Prüfungen für alle Branchen

Leistungsspektrum Umweltberatung

Die Automobilhersteller verlangen von ihren Händlern und Niederlassungen, dass sie die für sie relevanten Umweltbestimmungen einhalten (Compliance). Wir führen Audits (Umweltberatung für Autohäuser) durch, die den Herstellervorschriften und den Vorgaben des eingeführten betrieblichen Umweltmanagementsystems entsprechen.

Auch die Prüfung von AwSV-Anlagen wie Heizöl-Lagertanks kann zur Identifizierung von Mängeln führen, die innerhalb von einer vorgegebenen Frist beseitigt werden müssen. Wir können Sie als Sachverständige hier ebenfalls fachmännisch beraten und geeignete und zuverlässige Fachbetriebe (Tankservice) zur Mängelbeseitigung vorschlagen, Angebote vergleichen und prüfen.

Leistungsspektrum Sachverständigenbüro

Wir prüfen für Sie als zugelassene VAwS-Sachverständige der DEKRA Industrial GmbH alle Arten von AwSV-Anlagen: Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlagen) und Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlagen).

Wir sind autorisiert, in Hessen im Namen der DEKRA Industrial GmbH die Abscheiderprüfung nach IndVO durchzuführen, die ausschließlich durch zugelassene Sachverständige erfolgen dürfen. Die Abnahme durch zugelassene Sachverständige ist auch bei Abscheideranlagen im Bereich von VAwS-Anlagen, z.B. Tankstellen erforderlich.

 Leichtflüssigkeitsabscheider – Anhang 49

In Hessen müssen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – im 2,5-jährlichen Turnus (IndVwV Anlage 1 zu Nr. 2.4.6) die Abscheideranlagen, bei denen betriebsmäßig mineralölhaltiges Abwasser anfällt und die somit unter den Geltungsbereich der Abwasserverordnung Anhang 49 fallen, durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden.

Dieser muss einer Sachverständigenorganissation wie z.B. der DEKRA Automobil GmbH angehören, die alle Kriterien hierfür erfüllt. In Thüringen gelten analoge Vorgaben (ThürIndEVO § 3 Überprüfung und Überwachung, § 5 Sachverständige Stellen).

 

Sachverständigenprüfung wassergefährdender Stoffe

Die Anlagenverordnung AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) schreibt für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen – fast jede Flüssigkeit, bis auf Wasser – ab einem bestimmten Gefährdungspotenzial und in Abhängigkeit des Aufstellungsortes und der Aufstellungsart vor, dass diese entweder nur vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderungen oder auch alle 5, teilweise sogar alle 2,5 Jahre und ggfs. bei Stilllegung durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden müssen.

Überprüfung von Heizöltanks

 

 

Tankstellen Abfüllflächen

Die Abnahme der Abfüllflächen muss durch einen zugelassenen Sachverständigen nach VAwS/AwSV vorgenommen werden.